Preise für das beste Plakat

Hauptpreis für das beste Kulturplakat 2010

Gewonnen hat das bei der Online-Abstimmung zum Stichtermin 1. Dezember 2010 um 10:00 Uhr am höchsten bewertete Kulturplakat. Gewinner ist der jeweilige Kulturveranstalter, in dessen Auftrag das Plakat geschaltet wurde. Als Preis stiftet Ströer Out-of-Home Media eine Freiplakatierung für die Bewerbung eines neuen Projekts dieses Kulturveranstalters im Format DIN A1 auf Ströer-Litfaßsäulen, die im Jahr 2011 einzulösen ist. Das Mediavolumen umfasst 10.000 Euro. Der Werbezeitraum und das Werbegebiet erfolgt in Absprache und nach Kapazitätslage. Bei der Umsetzung der Plakatierung sind die üblichen Bedingungen für eine Schaltung bei Ströer Out-of-Home Media zu berücksichtigen. Der Hauptpreis ist nicht übertragbar. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Zusätzlich sponsert PinguinDruck dem Gewinner des Kulturplakat-Wettbewerbs 2010 den Druck der DIN A1-Plakate in 2011. Der Gewinner muss lediglich eine druckfähige Vorlage (Grafik und Layout) liefern. Beratung, Druck und Auslieferung an Ströer erfolgt durch PinguinDruck kostenfrei.

Berlin-Spezial-Preis im Rahmen von guteplakate.de

Im Rahmen von „guteplakate.de“, dem deutschlandweiten Plakatwettbewerb, hat das Ambient Media Unternehmen PiCK ME einen Sonderpreis für Berliner Kulturveranstalter ausgeschrieben. Unter allen Teilnehmern, die mit Plakaten für Kulturveranstaltungen in Berlin werben und ihre Motive auf der Wettbewerbsseite www.guteplakate.de hochgeladen haben, erhöht sich die Chance, mit dem schönsten Kulturplakat Gewinner der Ausschreibung zu werden.  Neben dem Hauptpreis der Ströer Gruppe, die dem erstplatzierten Bewerber Plakatierungen auf Ströer-Litfaßsäulen im Wert von 10.000 Euro und den Plakatdruck für eine neue Kulturveranstaltung im nächsten Jahr spendiert, kann der best bewertete Berliner Kulturveranstalter eine Verteilung von Werbefaltern über „Berlins Kulturregal“ in Höhe von 5.000 Euro gewinnen. Wenn identisch mit Platz 1 im bundesweiten Entscheid, dann gewinnt der Berliner Kulturveranstalter auf Platz 2. Das Ergebnis des Online-Votings ist unanfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Preis ist nicht übertragbar, eine Barauszahlung nicht möglich.