Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigte
Zur Einreichung berechtigt sind deutschlandweit Kulturveranstalter und kulturelle Institutionen wie Museen, Schauspiel- und Konzerthäuser, Kulturinstitute, Literaturhäuser, Musikveranstalter, Clubs, Festivals, Stiftungen, kommunale und privatwirtschaftliche Kulturinstitutionen aus den Bereichen Bildende Kunst, Design, Film, Fotografie, Kulturgeschichte, Literatur, Theater, Tanz, Musik/Konzerte, Musiktheater und Entertainment. Ebenfalls Grafikerinnen und Grafiker können im Auftrag eines Kulturveranstalters Kulturplakate hochladen, wobei ausschließlich der jeweilige Kulturveranstalter gewinnberechtigt ist, in dessen Auftrag das Plakat geschaltet wurde.
Voraussetzungen
Es können Kulturplakate aller Genres eingereicht werden, die innerhalb Deutschlands und im Zeitraum 1. Dezember 2009 bis 1. November 2010 für kulturelle Veranstaltungen geworben haben bzw. werben. Voraussetzung ist ein Plakatformat von mindestens DIN A2 und ein legal gebuchter Flächenbedarf bei einer Distributionsfirma von mindestens 200 Stellen im öffentlichen Stadtraum. Diskriminierende oder gesetzwidrige Plakatmotive sind nicht zugelassen. Die Initiatoren behalten sich das Recht vor, zweifelhafte Plakatmotive von der Website zu entfernen. Vom Einreicher besteht kein Rechtsanspruch auf eine Veröffentlichung.
Form der Einreichung
Die Plakatmotive werden nur digital auf der Projektwebsite www.guteplakate.de hochgeladen (Format: jpg und max. 4 MB) und müssen den gedruckten und tatsächlich geschalteten Plakaten entsprechen. Dabei wird ein Account erstellt, auf den der Einreicher mit den selbstgewählten Daten (Benutzername und Kennwort) immer Zugriff hat. Abgefragt werden die Stammdaten: Ansprechpartner und Institution, Adresse, Telefon, E-Mail und Website (nicht öffentlich einsehbar). Pro Auftraggeber dürfen bis zu 5 Plakatmotive hochgeladen werden. Es erfolgt keine Einreichung im Original.
Folgende Daten werden in Bezug auf das Plakatmotiv abgefragt und sind öffentlich einsehbar:
Auftraggeber / Kulturveranstalter – Gestalter / Grafikagentur – Art der beworbenen Kulturveranstaltung (Genre, Titel, Ort, Zeitraum) – Werbezeitraum / Schaltdauer – Werbegebiet (In ganz Deutschland, Bundesland, Region, Stadt) – Plakatformat + Drucktechnik – Stellenanzahl der geschalteten Flächen – Ggf. freiwillige Zusatzangaben zur gewählten Distributionsfirma + Produktname der Werbeform und ggf. zur Druckerei und beauftragten Werbeagentur.
Rechtliche Bestimmungen
Alle Teilnehmer des Kulturplakat-Wettbewerbs „guteplakate.de“ bestätigen beim Hochladen der Plakatmotive, dass sie entweder Inhaber der weltweiten Veröffentlichungsrechte und aller verwendeten Gestaltungselemente (Fotos, Schriften, Logos etc.) sind oder im Auftrag und mit Genehmigung der Rechteinhaber handeln. Dies vorausgesetzt, überträgt der Einreicher den Initiatoren des Wettbewerbs das Recht zur honorarfreien Veröffentlichung im Internet und in der Presse und stimmt einer Archivierung zu.
Nur Arbeiten, die den Wettbewerbsbedingungen entsprechen, nehmen am Kulturplakat-Wettbewerb und am Voting teil. Hierzu gehören ebenso die korrekten und vollständigen Angaben zur Einreichung. Die Initiatoren des Wettbewerbs behalten sich vor, Arbeiten vom Wettbewerb und/oder der Veröffentlichung auszuschließen, wenn sie nicht den Teilnahmebedingungen entsprechen, oder wenn sie zu der Überzeugung gelangen, dass an der Urheberschaft oder dem Auftragscharakter der hochgeladenen Plakatmotive oder an den Angaben bzgl. der legalen Buchung des Plakats Zweifel bestehen.
Der Einreicher erklärt, Inhaber aller relevanten Nutzungsrechte an dem Plakat – insb. der Online-Rechte – zu sein, und versichert, entweder Auftraggeber und Rechteinhaber des Plakats zu sein oder vom Rechteinhaber beauftragt und bevollmächtigt zu sein und haftet gesamtschuldnerisch für sämtliche Rechtsfolgen, die durch unrichtige Angaben entstehen. Er versichert mit seiner Bestätigung und mit Hochladen des Plakats, die Teilnahmebedingungen gelesen zu haben und diese zu akzeptieren. Jeder Einreicher unterwirft sich mit dem Hochladen einer oder mehrerer Plakate den Wettbewerbsbedingungen und dem Bewertungsverfahren.
Das Ergebnis des Online-Voting ist unanfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Plagiats- und Dublettenhinweise sowie Hinweise auf fehlende Urheberrechte und auf nicht legale Schaltungen des Plakats sind an die Initiatoren zu richten. Darüber hinaus versichert der Einreicher, dass fremde Rechte, insbesondere auch ausländische Urheber- und verwandte Schutzrechte der vorstehenden Rechteübertragung nicht entgegenstehen, und stellt die Initiatoren des Wettbewerbs von eventuellen Ansprüchen, gleich aus welchem Rechtsgrund, frei.